Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als nur einen kurzen Gedanken wert.
Wer kümmert sich um mich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Hier Vorsorge zu tragen, ist für jeden von uns wichtig.
Prüfen Sie bitte genau, wer dafür für Sie in Frage kommt. Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
Die Grundvoraussetzung:
Sie können für die gesamten aber auch für Teilbereiche eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Besprechen Sie bitte unbedingt vorher die Einzelheiten mit dem Bevollmächtigten und klären, ob er dazu in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Am besten erstellen Sie die Vollmacht gemeinsam.
Beratung für Bevollmächtigte
Sie sind Bevollmächtigter und haben Fragen oder brauchen Unterstützung in Ihrer Aufgabe?
Wir bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Fortbildung an.
Info-Material
In unserer Geschäftsstelle am Westgraben erhalten Sie Broschüren zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Sie sind während unserer Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zum Selbstkostenpreis zu erhalten.
Die Grundvoraussetzung:
Eine Betreuungsverfügung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich niemand bereit erklärt oder wenn man keinen kennt, dem man eine Vollmacht erteilen könnte, oder wenn es andere Gründe gibt, eine gerichtlich kontrollierte Regelung der Angelegenheiten zu wünschen.
Eine Betreuungsverfügung richtet sich an:
Info-Material
In unserer Geschäftsstelle am Westgraben erhalten Sie Broschüren zum Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Sie sind während unserer Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zu erhalten.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu den Informationsveranstaltungen ein - siehe Termine
Sie können aber auch gerne einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren.
Rechtliche Betreuerin
Rechtliche Betreuerin