Schwerbehindertenvertretung (SBV)

„Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen bera-tend und helfend zur Seite.“ So steht es im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs.

Das sind einige unserer Aufgaben:

•    Die Vertretung achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarun-gen, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, umgesetzt werden.

•    Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen, prüft die Sachverhalte und wirkt auf eine Lösung mit dem Arbeitgeber hin.

•    Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung über alle Dinge, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, informieren und vorab anhören.

•    Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, bei Einsicht in die Personalakte die SBV hinzuzuziehen und ihre Hilfe beim Stellen von Anträgen zu nutzen.

Die Schwerbehindertenvertreter und -vertreterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

1. Vorsitzender

Markus Gutfleisch Dipl.-Sozialarbeiter Telefon: 02362 918-719 E-Mail: 

Weitere Vertreterinnen

Wioletta Jasionek, Sozialstation Lembeck

Monika Kendziora, Sozialstation Dorsten