Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

(Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beratung nach §167 Abs. 2 SGB IX)

 

Wir sind für Sie da! Nutzen wir gemeinsam diese Chance


Für wen?

  • Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
  • Beschäftigte, die sich durch die Arbeitssituation gesundheitlich belastet fühlen.

 

Unsere Ziele:

  • Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit herausarbeiten
  • Lösungen finden
  • Arbeitsunfähigkeit überwinden und vorbeugen
  • Arbeitsplatz langfristig sichern
  • Work-Life-Balance
  • gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter


Unser Angebot:

  • ist immer freiweillig, keine Pflicht!
  • Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Vertrauliche Gespräche
  • Strenge Einhaltung des Datenschutzes


Corinna Domnik
BEM-Koordinatorin

Telefon: 01578/2208236


E-Mail: