- Mitarbeitervertretung (MAV)
- Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Ausbildung in Pflege und Erziehung
- Beschäftigung im sozialen Bereich und in der Verwaltung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Wiedereinstieg in die Pflege und die Erziehung
- Freiwilligendienst BFD und FSJ
- Stellenangebote
- Zehn Zusagen für Mitarbeitende in der Caritas
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
„Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen bera-tend und helfend zur Seite.“ So steht es im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Das sind einige unserer Aufgaben:
• Die Vertretung achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarun-gen, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, umgesetzt werden.
• Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen, prüft die Sachverhalte und wirkt auf eine Lösung mit dem Arbeitgeber hin.
• Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung über alle Dinge, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, informieren und vorab anhören.
• Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, bei Einsicht in die Personalakte die SBV hinzuzuziehen und ihre Hilfe beim Stellen von Anträgen zu nutzen.
Die Schwerbehindertenvertreter und -vertreterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
1. Vorsitzender
Weitere Vertreterinnen
Wioletta Jasionek, Sozialstation Lembeck
Monika Kendziora, Sozialstation Dorsten