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Bild von Frau M. Stolla

Monika Stolla
Fachbereichsvertretung
Diplom-Sozialarbeiterin, Rechtliche Betreuerin
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-764
 
  Bild von Herrn R. Gärtner
 
Rainer Gärtner
Diplom-Sozialarbeiter, Rechtlicher Betreuer
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-763

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Andrea Schlüter
Diplom-Sozialpädagogin, Rechtliche Betreuerin
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-735

 

Bild von Herrn A. Welp

 Andreas Welp

Bild von Frau B.Hellerberg

Brigitte Hellerberg
Diplom-Sozialpädagogin, Rechtliche Betreuerin
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-737

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Kai Risthaus
Diplom-Sozialarbeiter, Rechtlicher Betreuer
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-723

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Heike Akcacik
Betreuungsassistentin
Westgraben 18
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Telefon: (0 23 62) 918-712

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Foto von Frau G. Schürgels
Gabi Schürgels
Betreuungsassistentin
Westgraben 18
46282 Dorsten
Telefon: (0 23 62) 918-712

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Rechtliche Betreuung - Betreuungsverein  

Interessen für andere vertreten

Betreuungsverein der Caritas Dorsten

Die Kohlezeichnung zeigt zwei Menschen, die an den beiden Seiten einer Brücke bauen, welche über einen Fluß führt.
Tisa: Brückenbauer 

Der Caritasverband für das Dekanat Dorsten e.V. führt seit 1992 als anerkannter Betreuungsverein Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz aus. Die Hauptaufgabe des Betreuungsvereins liegt in dem Bereich der Querschnittsaufgaben. Generell können hier zwei Bereiche unterschieden werden. Zum einen der Bereich der Gewinnung, Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer einschließlich der vom Gericht bestellten Angehörigen. Zum anderen die Beratung von bevollmächtigten Personen. Darüber hinaus informieren wir über die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie über die Patientenverfügung.

Eine rechtliche Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht dann eingerichtet, wenn „... ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen ...“ (§ 1896 Absatz 1 BGB) kann. Betreuen heißt hier, sich um bestimmte Angelegenheiten einer Person zu kümmern. Dabei wird vom Amtsgericht das individuelle Aufgabengebiet, wie z. B. die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht festgestellt. In diesen Bereichen unterstützt der Betreuer den Betreuten, mit dem Ziel, die Selbstständigkeit des Betroffenen zu fördern und die Lebenssituation zu stabilisieren bzw. zu verbessern.

Wer wird betreut?

Für folgende Personenkreise kann eine Betreuung beantragt werden, sofern die Erkrankung dazu führt, dass der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann:

  • Körperlich behinderte Menschen
  • Geistig behinderte Menschen
  • Psychisch kranke Menschen
  • Suchtkranke Menschen
  • Gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen

Welche Bereiche umfasst die Betreuung?

Der Betreuer darf nur für diejenigen Aufgabenkreise bestellt werden, in denen der Betreute der Hilfe bedarf. Das können sein:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern

Wichtig zu wissen:

  • Die rechtliche Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.
  • Die Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen und sich an seinen Wünschen orientieren.
  • Der Betreuer muss über seine Tätigkeit dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen.
  • Besonders weitreichende Entscheidungen, wie z. B. die Kündigung der Wohnung, diverse Vermögensgeschäfte oder die Einwilligung zu einem Bettgitter, Bauchgurt oder Tischbrett in Einrichtungen, müssen vorher vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Nutzen Sie unser Beratungsangebot vor Einrichtung oder Antragstellung einer rechtlichen Betreuung!

Wenn Sie eine Person in Ihrem Umfeld oder innerhalb Ihrer Familie kennen, bei der sie den Eindruck haben, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine bewältigen kann, dann können Sie sich gerne zur unverbindlichen Beratung an uns wenden.

Wir zeigen Ihnen individuelle Wege zur Hilfe auf, wie

  • Vermittlung an spezielle Fachdienste
  • Ausstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Einrichtung einer rechtlichen Betreuung